Immobilienbewertung für Scheidung & Erbschaft2025-09-21T17:18:12+02:00

Immobilienbewertung
für Scheidung & Erbschaft

«Das Ganze ist mehr
als die Summe seiner Teile.»

– Aristoteles

Immobilien

Der Mensch steht immer im Mittelpunkt
Andreas Sorge

Immobilienbewertung für Scheidung & Erbschaft

«Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.»

– Aristoteles

Immobilienbewertung für Scheidung & Erbschaft

Immobilienbewertung für Scheidung & Erbschaft

Wann ist eine Parteienschätzung nötig?

  • Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine neutrale Parteienschätzung helfen, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen.
  • Ein externer Gutachter kann als Vermittler agieren, um eine faire und objektive Lösung zu finden.
  • Falls nötig, kann ein Gericht eine Schätzung anordnen.

Unterscheidung: Informationsschätzung vs. offizielle Bewertung

Eine Informationsschätzung dient nur zur eigenen Orientierung und hat keine rechtliche Gültigkeit.

Eine offizielle Bewertung ist gerichtsverwertbar und wird als Grundlage für rechtliche oder finanzielle Entscheidungen verwendet.

Wert für das Gericht anerkennen lassen: Welche Schritte sind notwendig?

  • Die Bewertung muss von einem zertifizierten Gutachter durchgeführt werden.
  • Alle relevanten Dokumente (Grundbuchauszug, Baupläne, aktuelle Marktanalysen) müssen vorgelegt werden.
  • Das Gericht kann eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung anfordern.

Wie kann Oswald und Sorge helfen?

  • Neutrale Mediation: Wir bringen alle Parteien an einen Tisch.
  • Offizielle Gutachten: Gerichtsfeste & unabhängige Bewertungen.
  • Beratung vorab: Welche Schätzung ist für Ihre Situation sinnvoll?
Dr. Iur. Hans Martin Allemann

FAQ

Die Erb:innen müssen sich einigen: verkaufen, vermieten oder eine Person übernimmt das Objekt. Eine neutrale Bewertung erleichtert faire Lösungen.

Mit Transparenz. Eine unabhängige Expertise schafft Vertrauen und ist die Basis für gerechte Entscheidungen.

Das hängt vom Kanton ab. Wir beraten Sie und zeigen, welche Steuern anfallen können.

Es braucht eine klare Bewertung und eine Einigung: Verkauf, Übernahme oder Teilung. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess.

Oswald & Sorge Partner AG – Ihr Partner für eine unabhängige Immobilienbewertung

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